Hornig Haendler

Rechtsgebiete

Die Kanzlei Hornig & Dr. Händler GbR berät und vertritt Mandanten in Bamberg und der Region Franken in ausgewählten Rechtsgebieten des Zivilrechts. Unser Schwerpunkt liegt auf dem Familien- und Erbrecht – zwei Bereichen, die Menschen in besonders sensiblen Lebenssituationen betreffen und eine einfühlsame, zugleich konsequente anwaltliche Begleitung erfordern.

Familienrecht

Das Familienrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Eheleuten, Eltern und Kindern sowie weiteren Familienangehörigen. Gerade in Trennungs- und Scheidungssituationen ist eine kompetente anwaltliche Vertretung entscheidend, um die eigenen Interessen zu wahren und einvernehmliche Lösungen zu finden, wo immer dies möglich ist.

Beratung und Vertretung im Familienrecht

Wir begleiten Sie in folgenden familienrechtlichen Angelegenheiten:

  • Ehescheidung und Trennung – außergerichtliche und gerichtliche Vertretung, Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Unterhalt – Berechnung und Durchsetzung von Ehegatten- und Kindesunterhalt
  • Sorge- und Umgangsrecht – Regelungen zum Wohl des Kindes, Vertretung vor dem Familiengericht
  • Zugewinnausgleich und Vermögensaufteilung – Bewertung und Auseinandersetzung des ehelichen Vermögens
  • Nichteheliche Lebensgemeinschaften – rechtliche Absicherung und Auseinandersetzung

Das Bundesministerium der Justiz stellt weiterführende Informationen zu Fragen rund um Familie und Recht bereit.

Erbrecht

Der Tod eines Angehörigen wirft häufig komplexe rechtliche und emotionale Fragen auf. Die Regelung eines Nachlasses, die Auslegung eines Testaments oder Streitigkeiten unter Miterben erfordern juristisches Fachwissen und Fingerspitzengefühl.

Unsere erbrechtlichen Leistungen

Im Erbrecht unterstützen wir Sie bei:

  • Testamenten und Erbverträgen – Gestaltung letztwilliger Verfügungen zur klaren Regelung Ihres Nachlasses
  • Erbauseinandersetzung – außergerichtliche und gerichtliche Verteilung des Nachlasses unter Miterben
  • Pflichtteilsansprüchen – Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsforderungen
  • Erbscheinsverfahren – Beantragung und Führung vor dem Nachlassgericht
  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – rechtssichere Errichtung für den Vorsorgefall

Eine frühzeitige erbrechtliche Planung schützt das Lebenswerk und bewahrt Angehörige vor unnötigen Konflikten und Kosten. Allgemeine Hinweise zum deutschen Erbrecht finden Sie auch auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz zum Erbrecht.

Ihr Anwalt in Bamberg

Die Kanzlei Hornig & Dr. Händler GbR ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Bamberg, die für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg zuständig ist. Wir stehen Ihnen für ein erstes Beratungsgespräch in unseren Räumlichkeiten in der Franz-Ludwig-Straße 11 in Bamberg zur Verfügung.

Häufige Fragen

Was kostet eine Erstberatung in Ihrer Kanzlei?

Die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung sind gesetzlich auf maximal 190 Euro (zzgl. MwSt.) begrenzt. In einem ersten Gespräch klären wir Ihr Anliegen und geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung zu den Erfolgsaussichten und den voraussichtlichen Kosten.

Wie läuft ein Scheidungsverfahren ab?

Eine Scheidung in Deutschland erfordert mindestens einen Anwalt und durchläuft mehrere Schritte: Trennungsjahr, Einreichen des Scheidungsantrags beim Familiengericht, Klärung von Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensaufteilung sowie der abschließende Gerichtstermin. Wir begleiten Sie durch jeden Schritt.

Benötige ich ein notarielles Testament oder reicht ein handschriftliches?

Ein handschriftliches Testament ist in Deutschland grundsätzlich gültig, wenn es vollständig mit der Hand geschrieben und unterschrieben ist. Ein notarielles Testament bietet jedoch mehr Rechtssicherheit und kann in bestimmten Situationen – z. B. bei Immobilienbesitz oder komplexen Familienkonstellationen – sinnvoller sein. Wir beraten Sie individuell.

Was passiert, wenn jemand ohne Testament stirbt?

Stirbt jemand ohne Testament, tritt die gesetzliche Erbfolge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in Kraft. Erbberechtigt sind zunächst Kinder und Ehepartner, danach Eltern und Geschwister. Dies entspricht nicht immer dem tatsächlichen Wunsch des Verstorbenen – daher empfehlen wir, rechtzeitig ein Testament zu errichten.

Wie wird das Sorgerecht nach einer Scheidung geregelt?

Das gemeinsame Sorgerecht bleibt nach einer Scheidung in der Regel bestehen, sofern das Wohl des Kindes es zulässt. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht – also die Entscheidung, wo das Kind lebt – kann getrennt geregelt werden. Wir helfen Ihnen, eine einvernehmliche oder gerichtliche Lösung zu finden, die das Kindeswohl in den Vordergrund stellt.

Kann ich die Erbschaft ausschlagen?

Ja, eine Erbschaft kann innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls ausgeschlagen werden. Dies ist insbesondere sinnvoll, wenn der Nachlass überschuldet ist. Die Ausschlagung muss notariell beurkundet oder beim zuständigen Nachlassgericht erklärt werden. Wir prüfen mit Ihnen gemeinsam, ob eine Ausschlagung in Ihrem Fall ratsam ist.