Rechtsgebiete
Die Kanzlei Hornig & Dr. Händler GbR berät und vertritt Mandanten in Bamberg und der Region Franken in ausgewählten Rechtsgebieten des Zivilrechts. Unser Schwerpunkt liegt auf dem Familien- und Erbrecht – zwei Bereichen, die Menschen in besonders sensiblen Lebenssituationen betreffen und eine einfühlsame, zugleich konsequente anwaltliche Begleitung erfordern.
Familienrecht
Das Familienrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Eheleuten, Eltern und Kindern sowie weiteren Familienangehörigen. Gerade in Trennungs- und Scheidungssituationen ist eine kompetente anwaltliche Vertretung entscheidend, um die eigenen Interessen zu wahren und einvernehmliche Lösungen zu finden, wo immer dies möglich ist.
Beratung und Vertretung im Familienrecht
Wir begleiten Sie in folgenden familienrechtlichen Angelegenheiten:
- Ehescheidung und Trennung – außergerichtliche und gerichtliche Vertretung, Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Unterhalt – Berechnung und Durchsetzung von Ehegatten- und Kindesunterhalt
- Sorge- und Umgangsrecht – Regelungen zum Wohl des Kindes, Vertretung vor dem Familiengericht
- Zugewinnausgleich und Vermögensaufteilung – Bewertung und Auseinandersetzung des ehelichen Vermögens
- Nichteheliche Lebensgemeinschaften – rechtliche Absicherung und Auseinandersetzung
Das Bundesministerium der Justiz stellt weiterführende Informationen zu Fragen rund um Familie und Recht bereit.
Erbrecht
Der Tod eines Angehörigen wirft häufig komplexe rechtliche und emotionale Fragen auf. Die Regelung eines Nachlasses, die Auslegung eines Testaments oder Streitigkeiten unter Miterben erfordern juristisches Fachwissen und Fingerspitzengefühl.
Unsere erbrechtlichen Leistungen
Im Erbrecht unterstützen wir Sie bei:
- Testamenten und Erbverträgen – Gestaltung letztwilliger Verfügungen zur klaren Regelung Ihres Nachlasses
- Erbauseinandersetzung – außergerichtliche und gerichtliche Verteilung des Nachlasses unter Miterben
- Pflichtteilsansprüchen – Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsforderungen
- Erbscheinsverfahren – Beantragung und Führung vor dem Nachlassgericht
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – rechtssichere Errichtung für den Vorsorgefall
Eine frühzeitige erbrechtliche Planung schützt das Lebenswerk und bewahrt Angehörige vor unnötigen Konflikten und Kosten. Allgemeine Hinweise zum deutschen Erbrecht finden Sie auch auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz zum Erbrecht.
Ihr Anwalt in Bamberg
Die Kanzlei Hornig & Dr. Händler GbR ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Bamberg, die für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg zuständig ist. Wir stehen Ihnen für ein erstes Beratungsgespräch in unseren Räumlichkeiten in der Franz-Ludwig-Straße 11 in Bamberg zur Verfügung.