Hornig Haendler

Erbrecht

Das Erbrecht gehört zu den emotional wie rechtlich anspruchsvollsten Rechtsgebieten überhaupt. Der Tod eines nahestehenden Menschen geht stets mit tiefem Schmerz einher – und häufig auch mit drängenden rechtlichen Fragen: Wer erbt was? Ist das Testament wirksam? Was sind meine Pflichten als Testamentsvollstrecker? Die Kanzlei Hornig & Dr. Händler GbR in Bamberg begleitet Sie in diesen schwierigen Situationen mit fundierter Fachkenntnis und menschlichem Verständnis.

Testamente und letztwillige Verfügungen

Ein klar formuliertes Testament ist die wichtigste Grundlage einer geordneten Nachlassregelung. Liegt kein Testament vor, greift die gesetzliche Erbfolge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch – und diese entspricht nicht immer den tatsächlichen Wünschen des Erblassers.

Wir beraten Sie bei der Errichtung letztwilliger Verfügungen und achten dabei auf:

  • Formwirksamkeit – handschriftliche Testamente, notarielle Beurkundung, gemeinschaftliche Ehegattentestamente
  • Pflichtteilsrechte – Schutz naher Angehöriger und Gestaltungsmöglichkeiten
  • Erbverträge – bindende Vereinbarungen zwischen mehreren Parteien
  • Auslegung und Anfechtung – wenn der Wille des Erblassers unklar oder streitig ist

Vorsorge zu Lebzeiten

Nachlassplanung beginnt lange vor dem Erbfall. Wir unterstützen Sie bei der Übertragung von Vermögenswerten, der Schenkungsgestaltung unter steuerlichen Gesichtspunkten sowie der Errichtung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen – damit Ihr Wille auch dann respektiert wird, wenn Sie selbst nicht mehr handlungsfähig sind.

Erbschaftsauseinandersetzung und Erbengemeinschaft

Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Diese muss das Nachlassvermögen gemeinsam verwalten – was in der Praxis häufig zu Konflikten führt, insbesondere wenn Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder hohe Schulden zum Nachlass gehören.

Wir vertreten Ihre Interessen bei:

  • der Aufteilung des Nachlasses unter Miterben
  • Streitigkeiten über Nachlassgegenstände und deren Bewertung
  • der Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen
  • der Klage auf Auseinandersetzung, wenn keine Einigung erzielt werden kann

Pflichtteilsansprüche

Wer durch Testament von der Erbfolge ausgeschlossen wurde, hat unter Umständen Anspruch auf den gesetzlichen Pflichtteil. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch gegen den oder die Erben. Gleichzeitig können Erben mit unberechtigten Pflichtteilsforderungen konfrontiert werden.

Wir beraten sowohl Pflichtteilsberechtigte bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche als auch Erben, die sich gegen überhöhte oder verjährte Forderungen verteidigen möchten.

Testamentsvollstreckung

Als Testamentsvollstrecker tragen Sie erhebliche Verantwortung: Sie sind verpflichtet, den Nachlass im Sinne des Erblassers zu verwalten und zu verteilen. Wir beraten Testamentsvollstrecker zu ihren Rechten und Pflichten – und vertreten Erben, die eine fehlerhafte Amtsführung beanstanden.

Ihr Ansprechpartner in Bamberg

Ob Testamentserrichtung, Erbstreit oder Nachlassverwaltung – die Kanzlei Hornig & Dr. Händler GbR steht Ihnen in allen erbrechtlichen Fragen kompetent zur Seite. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin in unserer Kanzlei in der Franz-Ludwig-Straße 11, 96047 Bamberg.


Weiterführende Informationen zum deutschen Erbrecht finden Sie beim Bundesministerium der Justiz sowie beim unabhängigen Verbraucherportal Finanztip.