Erstberatung & Honorar
Ihr Recht beginnt mit einem Gespräch
Der erste Schritt zu einer fundierten rechtlichen Lösung ist das persönliche Beratungsgespräch. In der Kanzlei Hornig & Dr. Händler nehmen wir uns die Zeit, Ihre Situation sorgfältig zu verstehen – bevor wir gemeinsam die nächsten Schritte besprechen. Die Erstberatung dient dazu, Ihren Fall zu erfassen, Ihre Rechtslage einzuschätzen und Ihnen eine ehrliche Orientierung zu geben.
Ablauf der Erstberatung
Zu Beginn schildern Sie uns Ihr Anliegen – ob Trennung, Scheidung, Erbstreit oder eine andere familienrechtliche Frage. Wir hören zu, stellen gezielte Rückfragen und ordnen Ihren Fall rechtlich ein. Am Ende des Gesprächs wissen Sie, welche Optionen Sie haben, welche Schritte sinnvoll sind und wie wir Sie dabei unterstützen können.
Es empfiehlt sich, relevante Unterlagen bereits zur Erstberatung mitzubringen – zum Beispiel Eheurkunden, Testamente, Schriftverkehr oder gerichtliche Schreiben. Je besser wir vorbereitet sind, desto gezielter können wir beraten.
Terminvereinbarung
Einen Beratungstermin vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail. Wir bemühen uns, kurzfristig verfügbare Termine anzubieten, damit Sie in dringenden Situationen nicht lange warten müssen.
Honorar & Kosten
Erstberatung
Für Verbraucher ist die anwaltliche Erstberatungsgebühr gesetzlich geregelt: Gemäß § 34 RVG beträgt sie maximal 190 € netto (zzgl. 19 % MwSt.), sofern keine individuelle Vergütungsvereinbarung getroffen wurde. In der Praxis richtet sich die tatsächlich berechnete Gebühr nach Umfang und Schwierigkeitsgrad des Anliegens.
Gesetzliche Gebühren (RVG)
Bei gerichtlichen Verfahren – etwa einer Scheidung oder einem Erbschaftsstreit vor Gericht – richten sich die Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe hängt vom Streit- bzw. Gegenstandswert ab.
| Gegenstandswert | Geschäftsgebühr (1,3-fach) | Verfahrensgebühr (1,3-fach) |
|---|---|---|
| bis 500 € | ca. 58,50 € | ca. 58,50 € |
| bis 1.500 € | ca. 117,00 € | ca. 117,00 € |
| bis 3.000 € | ca. 195,00 € | ca. 195,00 € |
| bis 5.000 € | ca. 281,75 € | ca. 281,75 € |
| bis 10.000 € | ca. 414,40 € | ca. 414,40 € |
Alle Beträge zzgl. 19 % Mehrwertsteuer. Die tatsächlichen Kosten können je nach Verfahrensverlauf abweichen.
Stundenhonorare & Vergütungsvereinbarungen
Für außergerichtliche Beratung und Begleitung ohne direkten Streitwert kann es sinnvoll sein, ein individuelles Stundenhonorar zu vereinbaren. Dies schafft Transparenz und ermöglicht eine flexible Betreuung – besonders bei komplexeren Sachverhalten im Erbrecht oder bei Trennungsfolgenvereinbarungen.
Rechtsschutzversicherung & Beratungshilfe
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese in vielen Fällen die Anwaltskosten – sprechen Sie uns darauf an, wir klären das gerne vorab mit Ihnen. Für Personen mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, einen Beratungshilfeschein beim zuständigen Amtsgericht Bamberg zu beantragen. Mit diesem Schein wird die Erstberatung für Sie kostenfrei.
Unsere Kanzlei legt Wert auf Kostentransparenz. Sie erhalten stets eine klare Einschätzung der zu erwartenden Kosten, bevor wir gemeinsam tätig werden.