Hornig Haendler

Rechtliche Beratung mit Erfahrung und Weitblick

Ihre Kanzlei für Familien- und Erbrecht in Bamberg

Hornig & Dr. Händler GbR steht für kompetente juristische Begleitung in den bedeutendsten Lebenssituationen. Als etablierte Rechtsanwaltskanzlei in Bamberg betreuen wir Privatpersonen und Familien aus der gesamten Region mit fundiertem Fachwissen und persönlichem Engagement – von der ersten Beratung bis zur abschließenden Vertretung.

Fachanwaltliche Expertise in zentralen Rechtsbereichen

Unsere Schwerpunkte liegen im Familienrecht und Erbrecht – zwei Bereiche, in denen rechtliche Fragen oft mit emotionalen Belastungen einhergehen. Ob Ehescheidung, Sorgerecht, Unterhalt oder die gerechte Gestaltung eines Testaments und die Abwicklung eines Nachlasses: Die Fachanwälte der Kanzlei Hornig & Dr. Händler bieten Ihnen verlässliche Orientierung und klare Handlungsempfehlungen. Unsere Kanzlei an der Franz-Ludwig-Straße 11 in Bamberg ist seit Jahren in führenden deutschen Anwaltsverzeichnissen gelistet und genießt das Vertrauen zahlreicher Mandanten in Bamberg und Bayern.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie einen Beratungstermin – wir sind für Sie da.

Hornig Haendler

Hornig & Dr. Händler GbR war eine Rechtsanwaltskanzlei mit Fachanwälten in Bamberg. Die Kanzlei bot rechtliche Beratung und Vertretung unter anderem in den Bereichen Familienrecht und Erbrecht an und war unter der Adresse Franz-Ludwig-Straße 11, 96047 Bamberg tätig. Die Kanzlei war in führenden deutschen Anwaltsverzeichnissen und Branchenportalen gelistet.

Entdecken Sie mehr

Rechtsgebiete, Familienrecht, Erbrecht, Über uns, Erstberatung & Honorar

Zahlen & Fakten

20+
Jahre Erfahrung
2
Fachanwälte
1.000+
Beratene Mandanten
2
Schwerpunkte

Das sagen unsere Mandanten

“Herr Hornig hat mich bei der Nachlassabwicklung meiner Mutter kompetent und einfühlsam begleitet. Alle Fragen wurden verständlich erklärt – ich habe mich in jeder Phase gut aufgehoben gefühlt.”

— Klaus Möller

“In einer sehr schwierigen Trennungssituation hat Dr. Händler für mich klar und zielgerichtet verhandelt. Dank seiner ruhigen und sachlichen Art konnte eine faire Einigung erzielt werden.”

— Sabine Krauß

“Die Kanzlei Hornig & Dr. Händler hat uns bei der Erstellung unserer Testamente professionell beraten. Schnelle Termine, klare Kommunikation und faire Honorare – absolut empfehlenswert.”

— Thomas Bauer

Häufige Fragen

Was kostet eine Erstberatung in Ihrer Kanzlei?

Die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung sind gesetzlich auf maximal 190 Euro (zzgl. MwSt.) begrenzt. In einem ersten Gespräch klären wir Ihr Anliegen und geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung zu den Erfolgsaussichten und den voraussichtlichen Kosten.

Wie läuft ein Scheidungsverfahren ab?

Eine Scheidung in Deutschland erfordert mindestens einen Anwalt und durchläuft mehrere Schritte: Trennungsjahr, Einreichen des Scheidungsantrags beim Familiengericht, Klärung von Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensaufteilung sowie der abschließende Gerichtstermin. Wir begleiten Sie durch jeden Schritt.

Benötige ich ein notarielles Testament oder reicht ein handschriftliches?

Ein handschriftliches Testament ist in Deutschland grundsätzlich gültig, wenn es vollständig mit der Hand geschrieben und unterschrieben ist. Ein notarielles Testament bietet jedoch mehr Rechtssicherheit und kann in bestimmten Situationen – z. B. bei Immobilienbesitz oder komplexen Familienkonstellationen – sinnvoller sein. Wir beraten Sie individuell.

Was passiert, wenn jemand ohne Testament stirbt?

Stirbt jemand ohne Testament, tritt die gesetzliche Erbfolge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in Kraft. Erbberechtigt sind zunächst Kinder und Ehepartner, danach Eltern und Geschwister. Dies entspricht nicht immer dem tatsächlichen Wunsch des Verstorbenen – daher empfehlen wir, rechtzeitig ein Testament zu errichten.

Wie wird das Sorgerecht nach einer Scheidung geregelt?

Das gemeinsame Sorgerecht bleibt nach einer Scheidung in der Regel bestehen, sofern das Wohl des Kindes es zulässt. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht – also die Entscheidung, wo das Kind lebt – kann getrennt geregelt werden. Wir helfen Ihnen, eine einvernehmliche oder gerichtliche Lösung zu finden, die das Kindeswohl in den Vordergrund stellt.

Kann ich die Erbschaft ausschlagen?

Ja, eine Erbschaft kann innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls ausgeschlagen werden. Dies ist insbesondere sinnvoll, wenn der Nachlass überschuldet ist. Die Ausschlagung muss notariell beurkundet oder beim zuständigen Nachlassgericht erklärt werden. Wir prüfen mit Ihnen gemeinsam, ob eine Ausschlagung in Ihrem Fall ratsam ist.

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